Prozeß-Steuerung: Die Städte vereinbaren eine Form der Prozeß-Steuerung (Sitzungsleitung, Geschäftsführung, Moderation etc.), bei der jede Stadt die Mitverantwortung für das Gelingen des Kooperationsvorhabens übernimmt.
Information: Die Städte stellen sicher, daß sie einander richtig, vollständig und rechtzeitig informieren.
Vertrauen: Die Städte vereinbaren konkrete Maßnahmen zur gezielten Förderung der Vertrauensbildung.
Kompensation: Damit die aufgabenorientierte Kooperation für die Städteregion Ruhr und für jede einzelne Stadt vorteilhaft ist, werden Gelegenheiten geboten, über die räumliche Verteilung von Vor- und Nachteilen zu verhandeln.
Verbindlichkeit: Um die Zusammenarbeit so verbindlich zu gestalten, wie es den Erwartungen und Bedürfnissen der
Beteiligten entspricht, vereinbaren die Städte Anreiz- und Sanktionsmechanismen.
Außenvertretung: Die Städte vereinbaren, wie sie im Rahmen ihrer Kooperation gegenüber Dritten auftreten.