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Stadtregionaler Kontrakt Der stadtregionale Kontrakt der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund bildet die Grundlage für die Umsetzung der Leitbilder der Städteregion Ruhr.
Im stadtregionalen Kontrakt vereinbaren die Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund, ihre interkommunale Kooperation als Städteregion Ruhr fortzusetzen. Die Grundsätze des stadtregionalen Kontraktes für die Städteregion Ruhr sind:
Der stadtregionale Kontrakt beruht auf sieben Ratsbeschlüssen und wurde am 6. Juni 2003 von Vertreterinnen und Vertretern der höchsten kommunalen Ebene unterzeichnet. |
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