Stadtregionaler Kontrakt

Der stadtregionale Kontrakt der Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund bildet die Grundlage für die Umsetzung der Leitbilder der Städteregion Ruhr.

Ruhr 2030

Im stadtregionalen Kontrakt vereinbaren die Städte Duisburg, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Bochum und Dortmund, ihre interkommunale Kooperation als Städteregion Ruhr fortzusetzen. Die Grundsätze des stadtregionalen Kontraktes für die Städteregion Ruhr sind:

  • Kooperation und Eigensinn,
  • Attraktivitätssteigerung und Konkurrenzfähigkeit,
  • Polyzentralität,
  • Nachhaltigkeit und Geschlechtergerechtigkeit,
  • Offenheit für andere Akteure.

Der stadtregionale Kontrakt beruht auf sieben Ratsbeschlüssen und wurde am 6. Juni 2003 von Vertreterinnen und Vertretern der höchsten kommunalen Ebene unterzeichnet.


Ruhr 2030

Kontrakt

Leitbilder
Kooperation und Eigensinn
Aufgabenorientierte Kooperation
Konkurrenz der Ideale
Die Neunte Stadt
Kultur der Differenz
Vereinbarte Zusammenarbeit
Responsive Kooperation
Kooperation als Prozeß
Stadtregionaler Kontrakt

Projektbuch