Gutachtenthema Zuwanderung
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Can Malatacik
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[...] Wie also sollte Zuwanderungspolitik gestaltet werden? Auch zu dieser Frage beziehen die von der Kommission in Auftrag gegebenen Gutachten Stellung. Aus Sicht des HWWA muß eine zukunftsorientierte Zuwanderungspolitik "allokationseffizient, planungssicher, ursachenorientiert und bedarfsbezogen" sein (HWWA 2001, 4). Um Allokationseffizienz und Planungssicherheit zu gewährleisten, müsse die Zuwanderung von Kriterien unabhängig sein, die für das Gleichgewicht auf dem Arbeitsmarkt nicht relevant sind. "Die Politik (Regierung, Verwaltung, Zuwanderungskommission) soll nur über die Höhe der temporären bzw. permanenten Zuwanderung entscheiden (Quote für Arbeitsberechtigung im Falle einer temporären Zuwanderung, bzw. Quote für Einwanderungsberechtigung im Falle der permanenten Zuwanderung). Die Wirtschaft (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) soll dann über die spezifischen, individuellen Charakteristika der Zuwanderung entscheiden" (HWWA 2001, 4).
Die Empfehlungen des IZA-Gutachtens gehen dahin, innerhalb des steuerbaren Potentials eine Quote für dauerhaft einreisende Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen einzurichten, die bei jährlich insgesamt 200.000 Personen liegt. "Der Anteil der eigentlichen Arbeitnehmer an dieser Quote wird schätzungsweise bei 120.000 liegen können" (IZA 2001, 255). Zu beachten sei dabei, daß die faktische Zuwanderung im Rahmen dieser Quote zunächst nur wenig steigen werde, da viele der bereits bestehenden Einreiseregelungen in dem vorgeschlagenen Zuwanderungzweig aufgingen. Allerdings könne die vorgeschlagene Neuregelung darauf hinwirken, die bestehende Auswahl aus wirtschaftlicher Sicht zu verbessern (IZA 2001, IX).
Bezüglich der Selektionskriterien schlägt Prognos vor, den allgemeinen Merkmalen wie etwa Niveau der schulischen Ausbildung, Alter und Kenntnisse der Landessprache größeres Gewicht zukommen zu lassen als den berufsspezifischen Fähigkeiten. "Die internationale Erfahrung zeigt, daß nicht zielgerecht geplant werden kann, ob eine einwanderungswillige Person aufgrund einer speziellen Qualifikation oder einer möglichen Beschäftigungslücke langfristig beschäftigt werden kann" (Prognos 2001, 56). Vor diesem Hintergrund ist laut Prognos auch zwischen zeitlich befristeter und permanenter Einwanderung zu differenzieren. Aufgrund der demografischen Perspektiven sollten bei der auf dauerhaften Aufenthalt ausgerichteten Zuwanderung vor allem Personen mit möglichst hoher beruflicher Flexibilität und Integrationsfähigkeit gefördert werden (Prognos 2001, 56). Auch das ifo schlägt vor, zwischen befristeter und dauerhafter Zuwanderung aus EU-Drittländern zu unterscheiden. "Die befristete Zuwanderung dient der Abdeckung kurzfristiger Arbeitskräfteengpässe. Die dauerhafte Zuwanderung verfolgt langfristige sozioökonomische Ziele. Für beide Arten der Zuwanderung sind jährlich Kontingente festzulegen" (ifo 2001, xvi).
Dem Gutachten des IZA folgend sollte insbesondere die Zuwanderung von Führungskräften multinationaler Unternehmen und von hochqualifizierten Wissenschaftlern deutlich erleichtert werden. Das helfe, der Internationalisierung von Wirtschaft und Wissenschaft Rechnung zu tragen. In beiden Fällen wird vorgeschlagen, "unter Verzicht auf eine Kontigentierung beschleunigte Prüfverfahren zu entwickeln, die eine reibungslose Arbeitsaufnahme in Deutschland gewährleisten. Zentrales Kriterium sollte dabei das Vorliegen eines Arbeitsplatzangebotes sein." (IZA 2001, XI) Ebenso sei es dringend, die Zuwanderung zu Studien- und Ausbildungszwecken zu erleichtern, um auf diesem Weg Hochqualifizierte frühzeitig an Deutschland zu binden. Die Auswahl der Studierenden solle dabei in die alleinige Verantwortung der Hochschulen fallen. Nach Abschluß des Studiums sollte ein Zuwanderungsantrag im Rahmen des Punktesystem gestellt werden können, der bei Vorlage eines Arbeitsplatzangebotes beschleunigt abgewickelt werde. Auch ausländische Auszubildende sollten zuwandern können, wenn sie ein konkretes Lehrstellenangebot vorweisen können (IZA 2001, 267).
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