Empfehlungen der Zuwanderungskommission

Can Malatacik

Ruhr 2030 Aus diesen Überlegungen heraus empfiehlt die Kommission zwar die allgemeinen politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, daß das Potential der einheimischen Bevölkerung für den Arbeitsmarkt besser ausgeschöpft wird als bisher, macht allerdings auch deutlich, daß Möglichkeiten zur arbeitsmarktorientierten Zuwanderung geschaffen werden müssen, um den Arbeitskräftebedarf zu befriedigen, der durch diese Maßnahmen nicht gedeckt werden kann (Kommission 2001, 58). In ihren Leitlinien charakterisiert die Kommission eine zukünftige arbeitsmarktbezogene Zuwanderung als ein "flexibles" System, das "den jeweiligen zahlenmäßigen und qualifikationsbezogenen Entwicklungen auf der Angebots- und Nachfrageseite des Arbeitsmarktes Rechnung tragen kann" (Kommission 2001, 82). Dazu gehört z.B. auch, daß diese nicht in Konflikt mit dem Abbau der Arbeitslosigkeit tritt. Die arbeitsmarktorientierte Regulierung der Zuwanderung strebt daher vor allem eine Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes für qualifizierte und hochqualifizierte Arbeitskräfte an. Ruhr 2030 Die Kommission unterstreicht diesen Aspekt nochmals, indem sie ausführt, daß "Zuwanderung die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft steigern" sollte und "kein Wirtschaftsunternehmen [gezwungen sein sollte] [...] aus Mangel an Arbeitskräften ins Ausland auszuweichen, Investitionen nicht zu tätigen oder Wachstumspotentiale brach liegen zu lassen". Besonders wichtig sei es, "hochqualifizierte Zuwanderer zu gewinnen, deren innovative und technologische Kenntnisse einen entscheidenden Beitrag zur wirtschaftlichen Zukunftssicherung leisten" (Kommission 2001, 82).

Das Modell, das die Kommission anschließend vorstellt, sieht die Aufhebung des bisher gültigen Anwerbestopps vor und formuliert statt dessen eine Reihe neuer Zuwanderungswege, die je nach Bedarf eingesetzt werden können. [...] Von diesen Engpaßarbeitskräften unterscheidet die Kommission jedoch die Gruppe der Hochqualifizierten und empfiehlt diesen "deutlich erleichterte Zugangsregelungen und optimale Aufenthaltsbedingungen" zu gewähren (Kommission 2001, 84-85). Diese neben dem Begriff "Hochqualifizierte" auch unter Bezeichnungen wie "Spitzenpersonal", Ruhr 2030 "Führungskräfte", "Schlüsselpersonal" geführte Zielgruppe wird im Kommissionsbericht primär über ihr Einkommensniveau definiert: "Als Führungskraft oder Schlüsselpersonal gilt in der Regel, wer in Deutschland ein Gehalt nachweisen kann, das mehr als doppelt so hoch ist wie die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (Kommission 2001, 98)." [...] Daher schlägt die Kommission vor, bei einem vorliegenden Stellenangebot für eine Person aus diesem Kreis auf die Arbeitsmarktprüfung gänzlich zu verzichten. Auch hält sie eine Kontingentierung in diesem Zusammenhang für unsachgemäß, da die Zielgruppe an sich schon klein wäre und ein starkes Interesse an der Gewinnung solcher Fachkräfte bestehe (Kommission 2001, 99).


[weiter...]

Wanderschaften (Volltext) (880 KB)


Zum Ansehen von PDF-Dokumenten benötigen Sie den kostenlosen Adobe Acrobat Reader.


Wanderschaften

Empfehlungen der Zuwanderungs-
kommission

Gutachtenthema Zuwanderung

Impulse für stadtregionale Migrationspolitik