Städte im Naturzustand

Warum bedient sich der Stadtregionale Kontrakt, der ein wichtiges Ergebnis des Forschungsverbundes "Städteregion Ruhr 2030" bildet, des Modells des Gesellschaftsvertrages?

Die Städte im Ruhrgebiet befinden sich in einem Naturzustand. Damit ist nicht gemeint, daß es hier so viele Grünflächen oder unverdorbene Menschen gäbe. Damit ist gemeint, daß sich diese Städte - wie viele andere deutsche Städte übrigens auch - zum Teil in einer vorstaatlichen Lage befinden. Das mag verblüffend klingen, weil die Ruhrgebietsstädte als Teile des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland zu einem staatlich verfaßten Gemeinwesen gehören. Der Naturzustand ist die Konsequenz mehrerer Ursachen, die insgesamt so einer spürbaren Aushöhlung traditioneller Ordnungssysteme und zum Verlust hierarchischer Steuerung geführt haben. Zu diesen Ursachen gehören der wirtschaftliche Strukturwandel, die Globalisierung, die Krise der öffentlichen Haushalte, die Individualisierung und Fragmentierung der Gesellschaft sowie die Dynamik des sozialen Wandels. Wie umfassend der Naturzustand ist wird deutlich, wenn man sich die Stichworte "Landeshaushalt", "Auslaufen der EU-Förderung" oder "Schrumpfung der Zahl der Stadtbevölkerung" vergegenwärtigt.

Für die Bewältigung der anstehenden Probleme werden die traditionellen Rezepte - von den "goldenen Zügeln" der Förderpolitik bis zur Organisationsreform - nicht ausreichen. Daher verspreche ich mir auch wenig von einer Designerregion "Rhein-Ruhr" oder den Bemühungen des Landes, die Zusammenarbeit zwischen den Städten und Kommunen in NRW durch komplizierte Gesetzgebung "von oben" zu stärken. Das Land kann hier nämlich wenig tun. Die Zeiten der gut gemeinten (aber nicht immer guten) Regionalisierung "von oben" sind vorbei. Das erzeugt für die Städte im Ruhrgebiet Ungewißheit, das bietet aber auch Handlungsfreiheit. Sie können diesen Naturzustand als Bedrohung, sie können ihn aber auch als Herausforderung ansehen, die Möglichkeitsräume der faszinierenden Stadtlandschaft an Rhein, Ruhr und Emscher zu nutzen.


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Stadtregionaler Kontrakt


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Stadtregionaler Kontrak

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